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Informationen für Immobilienkäufer

Übersetzungen

Wir übersetzen mündlich bei Verhandlungen und Beurkundungen in den Sprachen Deutsch, Spanisch und Englisch. Diese Dienstleistung ist in unserer Provision enthalten und wird Ihnen nicht gesondert berechnet. Sind andere Sprachen oder schriftliche Übersetzungen erforderlich, können wir Ihnen gerne den entsprechenden Dolmetscher vermitteln, der dann direkt mit Ihnen abrechnet.

Übersetzungen von deutschen Dokumenten (falls erforderlich) können wir ebenfalls in Ihrem Auftrag von einem vereidigten Dolmetscher anfertigen lassen, dies ist hier meist erheblich günstiger, als in Ihrem Herkunftsland und sie sparen die sonst erforderliche Aporstille für die Übersetzung.

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