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Informationen für Immobilienkäufer

Reservierungen

Reservierungen von Immobilien können wir ausschließlich nach Abschluss eines Reservierungs- oder Optionsvertrages und gegen Leistung einer Anzahlung an den Verkäufer vornehmen, da diese erhebliche Nachteile für den Verkäufer haben können, wenn ein möglicher Verkauf durch eine Reservierung nicht zustande kommt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Abschluss eines Reservierungs- oder Optionsvertrages kann per E-Mail erfolgen und ist in Spanien rechtssicher. Unsere Verträge sind von Rechtsanwälten geprüft und haben sich als gerichtsfest erwiesen.

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