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Informationen für Immobilienkäufer

Zahlungsweise

Der Kaufpreis einer Immobilie wird in der Regel beim Notar mit bankbestätigtem Scheck bezahlt. Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt der unwiderrufliche Eigentumsübergang im Moment der Unterzeichnung der Urkunde beim Notar und der gleichzeitgen Bezahlung.

Andere Zahlungsweisen sind möglich (und vielfach auch wegen teilweise überzogener Bankgebühren ratsam), sollten aber nur mit besonders fachkundiger Begleitung gewählt werden. Wenn es soweit ist, begleiten wir Sie gerne auch beim Sparen von Bankgebühren und absolut sicherer Zahlung ohne Umwege über spanische Banken. Die Barzahlung des Kaufpreises beim Notar ist nicht mehr möglich, generell sind Barzahlungen in Spanien über 1.500 Euro verboten.

Ein Bankkonto bei einer spanischen Benk ist also nicht mehr unbedingt erforderlich, da mittlerweile Unternehmen wie Stromversorger und die Gemeinden laufende Kosten auch von einem außerspanischen, europäischen Bankkonto abbuchen. Die einzige Ausnahme stellt derzeit das spanische Finanzamt dar. Da Steuern in Spanien ausschließlich per Einzug von einem Konto beglichen werden können, müssten die Steuerzahlungen, wenn Sie kein spanisches Bankkonto besitzen, über ihren steuerlichen Repräsentanten abgewickelt oder direkt bei der Gemeinde mit Kreditkarte bezahlt werden.

Für das Abheben von Bargeld während Ihres Aufenthaltes auf La Palma kann es sinnvoll sein, über ein spanisches Bankkonto zu verfügen. Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt zu örtlichen Banken mit mehrsprachigen Mitarbeitern her oder helfen auch bei der Einrichtung eines Bankkontos in Abwesenheit.

Zur Eröffnung eines Kontos bei einer spanischen Bank benötigen Sie nicht nur die spanische Ausländer-Registriernummer (N.I.E. - Número de identificación de extranjeros), sondern auch die Steuernummer Ihres Heimatlandes.

 

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