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Informationen für Immobilienkäufer

Erwerbsnebenkosten

Der größte und leider nicht beeinflussbare Kostenblock der Erwerbsnebenkosten ist die Grunderwerbsteuer mit derzeit 6,5% vom Kaufpreis.

Wie auf La Palma allgemein üblich erheben wir vom Käufer eine Provision in Höhe von 3% + I.G.I.C. (kanarische MwSt.) des realen Kaufpreises. Diese beinhaltet nicht nur die reine Vermittlung, sondern auch alle direkt und indirekt im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Beratungsleistungen, Hilfestellung bei der Erlangung der obligatorischen Steuernummer (N.I.E.), Errichtung eines Bankkontos, erforderlichen Falles Ausarbeitung eines mehrsprachigen Reservierungsauftrages, Options- oder Vorvertrags, Vorbereitung der Beurkundung, Begleitung zum Notar und mündliche Übersetzung spanisch/deutsch/englisch. Für andere Sprachen organisieren wir einen Dolmetscher, der mit Ihnen direkt abrechnen wird. Bei speziellen Fragen, die entsprechende Kompetenzen und berufliche Zulassungen erfordern, wie Steuerberater und Rechtsanwälte stellen wir den entsprechenden Kontakt her. Auch nach dem Kauf lassen wir Sie nicht allein und leisten weitergehende Integrationshilfe in der Regel ohne Berechnung. Nur bei besonders umfangreichen Aufgaben, wie z.B. die Betreuung von Baumaßnahmen, die mit dem Kauf direkt nichts mehr zu tun haben, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über diese Sonderleistungen.

Hinzu kommen ca. 500 bis 1.500 Euro Notar- und Umtragungskosten, je nach Kaufpreis und Umfang der Beurkundung.

Als Daumenregel müssen Sie 10,5 bis 11% vom Kaufpreis als Erwerbsnebenkosten rechnen. Für eine genauere Kostenschätzung finden Sie auf jeder Objektseite den Link "Kalkulation Erwerbsnebenkosten", der Ihnen die Kosten für das jeweilige Objekt zusammenstellt.

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