Das Grundstück befindet sich im „Ländlichen Siedlungsgebiet“ und darf mit einem Wohnhaus mit bis zu zwei Stockwerken und einer Bruttogeschossfläche (nach DIN „Grundfläche“) von bis zu 181 m² bebaut werden.
Es ist durch eine asphaltierte, öffentliche Straße erschlossen, Strom- und Stadtwasserleitungen befinden sich an der Grundstücksgrenze. Das Grundstück verfügt über Meerblick und liegt ruhig am Ortsrand.