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Informationen f�r Verk�ufer

Als Verk�ufer einer Immobilie stehen Sie vor einer Vielzahl von Fragen, bei deren L�sung wir Ihnen behilflich sind. Angefangen von der marktgerechten Bewertung Ihres Objekts, Kontrolle der vorhandenen Papiere bis zur Beschaffung fehlender Unterlagen sind wir Ihnen behilflich. Selbstverst�ndlich fertigen wir professionelle Fotos und Texte von Ihrem Objekt und offerieren diese in unterschiedlichen Medien. Nachfolgend einige Punkte, auf die Sie vor einem Verkauf besonderes Augenmerk legen sollten:

Grundbucheintrag

Ist Ihre Immobilie im Grundbuch eingetragen, l�sst sie sich in der Regel wesentlich besser verkaufen. Dennoch ist es nicht unbedingt erforderlich oder ratsam, kurz vor dem Verkauf das Objekt in das Grundbuch eintragen zu lassen, da dies mit erheblichen Kosten (7% des Marktwertes plus Notarkosten), verbunden ist. Meist reicht es, die Voraussetzungen f�r einen Grundbucheintrag zu schaffen und diesen in einem notariellen Akt mit der Verkaufsurkunde vorzunehmen, da bei diesem Verfahren die Kosten nur einmal entstehen.

Grundst�cksvermessung

Seit 2012 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei einer Beurkundung die Grundst�cksfl�che im Kataster und im Grundbuch nicht mehr als 5% voneinander abweichen d�rfen. Sollte dies bei Ihrer Immobilie der Fall sein, stellen wir gerne den Kontakt zu einem g�nstigen Landvermesser dar oder beauftragen ihn in Ihrem Namen und sorgen f�r die Korrektur des Katasters oder des Grundbuchs. Wenn ein K�ufer gefunden ist, kann dann reibungslos beurkundet werden.

Neubauerkl�rung

Die meisten zum Verkauf stehenden Geb�ude sind entweder nicht oder nicht vollst�ndig eingetragen. F�r einen rechtssicheren und legalen Verkauf ist die Eintragung aller Geb�udeteile jedoch unabdingbar. Wir unterst�tzen Sie gerne bei der Legalisierung und vermitteln oder beauftragen in Ihrem Namen entsprechende zugelassene Vermesser, Architekten oder Baumeister. Allerdings gibt es bei diesem Thema auch evidente steuerliche Aspekte zu ber�cksichtigen, weshalb wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Gespr�ch mit uns dringend anraten, damit wir die f�r Sie g�nstigste L�sung finden. Gerade bei der Neubauerkl�rung werden oft Fehler gemacht, die sp�ter teuer werden und nicht korrigierbar sind.

Gewinnsteuer

Wenn Sie Ihre Immobilie mit Gewinn verkaufen, ist grunds�tzlich auf die Differenz der Gestehungskosten (zuz�glich Alterungszuschlag) und den erzielten Verkaufspreis eine Gewinnsteuer von derzeit 21,4% an den spanischen Staat zu entrichten. Es gibt allerdings Ausnahmen und Gestaltungsspielr�ume, die unter Wahrung bestimmter Voraussetzungen auch zur g�nzlichen Befreiung von dieser Steuer f�hren k�nnen. Deshalb sollten Sie fr�hzeitig das Gespr�ch mit uns suchen. Wir f�hren eine kostenlose Erstberatung durch und verweisen Sie m�glicher Weise an einen zugelassenen Steuerberater, damit Sie auch unter steuerlichen Gesichtspunkten so g�nstig wie m�glich verkaufen.

Abschlagsteuer (Retenci�n)

Wenn Sie als Verk�ufer nicht steuerlich ans�ssig in Spanien sind (no residente fiscal), werden grunds�tzlich 3% des Verkaufspreises vom K�ufer einbehalten und stellvertretend f�r Sie als Abschlagsteuer auf die m�glicher Weise f�llige Gewinnsteuer an das Finanzamt abgef�hrt. Diese einbehaltene Steuer k�nnen Sie eventuell ganz oder teilweise mit einer Steuererkl�rung in dem auf das Jahr des Verkaufs folgenden Jahr zur�ckbekommen. Ist der Gewinn und die damit f�llige Gewinnsteuer h�her, m�ssen Sie nachzahlen. Um in den Genuss einer R�ckzahlung oder gar Steuerbefreiung zu kommen, m�ssen Sie bestimmte Bedingungen erf�llen (z.B. anschlie�ender Kauf einer Immobilie in Europa, Erreichen des spanischen Rentenalters von 65 Jahren), so dass eine Beratung durch uns und der anschlie�ende Gang zum Steuerberater meist ein lohnenswertes Unterfangen ist. Scheuen Sie sich nicht, rechtzeitig das offene Gespr�ch mit uns �ber diese Themen zu suchen, denn manche Voraussetzungen k�nnen geschaffen werden, wenn sie rechtzeitig eingeleitet wurden.

Steuer auf den Wertzuwachs von Grund und Boden (Plusval�a)

Die Plusval�a wird oft mit der Gewinnsteuer verwechselt. Sie ist eine beim Verkauf einer Immobilie von der Gemeinde erhobene Steuer auf die Wertsteigerung des Grundst�cks. Sie ist grunds�tzlich vom Verk�ufer zu begleichen. Da die Basis der gegen�ber dem Marktwert wesentlich niedrigere Katasterwert ist, betr�gt sie oft nur wenige Euro und f�llt nicht weiter ins Gewicht.

M�ngelbeseitigung

Auch in Spanien gibt es den Begriff des verdeckten Mangels. Sollten Ihnen M�ngel Ihres Objekts bekannt sein, m�ssen diese entweder dem K�ufer bekannt gemacht und ausdr�cklich im Kaufvertrag akzeptiert oder vor dem Verkauf fachgerecht beseitigt werden. Wir helfen bei der Begutachtung von Sch�den und schlagen L�sungen vor, damit Sie auch nach dem Verkauf vor b�sen �berraschungen gesch�tzt sind.

Welche Papiere sind zur Beurkundung n�tig?

Vor der Beurkundung m�ssen ein Grundbuchauszug und ein nicht anonymer Katasterauszug vorliegen, um das Eigentum einwandfrei nachzuweisen. Au�erdem ben�tigen Sie eine Bescheinigung des zust�ndigen Rathauses, dass die Immobilie nicht in einem Naturschutzgebiet liegt (Certificado no espacio natural protegido), die nicht �lter als 6 Monate sein darf. Ebenso ben�tigen Sie eine Bescheinigung des Rathauses, dass alle Gemeindesteuern bezahlt sind (IBI). Obligatorisch sind dar�ber hinaus ein g�ltiger Reisepass oder Personalausweis und die N.I.E bzw. der Residentenausweis. Im Einzelfall k�nnen noch weitere Papiere erforderlich sein, doch wir lassen Sie mit diesem Papierdjungel keinesfalls allein. Teilweise k�nnen wir oder der Notar diese f�r Sie besorgen, teilweise ben�tigen wir eine Vollmacht oder begleiten Sie zum Rathaus.

Vollmacht

Bei einer Beurkundung m�ssen grunds�tzlich alle Eigent�mer anwesend sein. Sollten Sie bei der Beurkundung nicht anwesend sein k�nnen, empfiehlt es sich rechtzeitig vorher einer Person Ihres Vertrauens Vollmacht zu erteilen. Meist ist dies der Ehe- oder Lebenspartner, so dass nur einer von beiden bei der Beurkundung anwesend sein muss. Auf jeden Fall muss eine Vollmacht notariell in spanischer Sprache beurkundet sein, wird sie im Ausland erstellt, muss sie zus�tzlich mit Apostille versehen sein. Bei Fragen zur Vollmachterteilung stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Zahlungsweise

�blich ist die Bezahlung des Kaufpreises bei der Beurkundung mit bankbest�tigtem, personenbezogenen Scheck (cheque cerificado). Sollten Sie La Palma nach dem Verkauf verlassen wollen, sollten Sie Ihr Bankkonto erst nach der Beurkundung aufl�sen, damit Sie diesen Scheck noch einl�sen und auf Ihr Konto in der zuk�nftigen Heimat �berweisen k�nnen. Ein bankbest�tigter Scheck kann auch im Ausland eingezahlt werden, allerdings haben Sie in diesem Fall das Risiko des Transports. Eine Barzahlung beim Notar ist nicht mehr m�glich, es gibt aber weitere Varianten �ber die wir Sie gerne beraten.

�bersetzungen

Wir �bersetzen bei Verhandlungen und Beurkundungen in den Sprachen Deutsch, Spanisch und Englisch. Diese Dienstleistung ist in unserer Provision enthalten und wird Ihnen nicht gesondert berechnet. Sind andere Sprachen erforderlich, k�nnen wir Ihnen gern den entsprechenden Dolmetscher vermitteln, der dann direkt mit Ihnen bzw. dem K�ufer direkt abrechnet.

Preis zzgl. Käuferprovision: 3% (Minimum 1.800,- Euro) zuz�glich I.G.I.C.
Alle Angaben beruhen auf Angaben des Verkäufers, der Makler haftet hierfür nicht.
Angel Immobilien SL Angel Immobilien SL
Plaza de Espa�a n° 2
38760 Los Llanos de Aridane

Tel. +34 922 40 16 24
Mobil +34 647 87 28 94
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