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Informationen f�r Immobilienk�ufer

Immobilienkauf ist eine Vertrauenssache, schlie�lich geht es um viel Geld, f�r das Sie lange gearbeitet haben. Da der Kauf einer Immobilie im Ausland meist von sprachlichen Barrieren begleitet ist und sich das spanische Immobilienrecht in einigen Punkten erheblich vom deutschen Immobilienrecht unterscheidet, geben wir Ihnen nachfolgend einige grundlegende Informationen rund um den Immobilienkauf in Spanien. Allerdings k�nnen diese Informationen keinesfalls eine Einzelfallpr�fung und die individuelle Beratung ersetzen. Diese geben wir Ihnen gerne und in fast allen F�llen kostenlos, das hei�t unsere Beratungsleistung ist selbstverst�ndlich in unserer Provision enthalten, so lange es um den Kauf einer von uns angebotenen Immobilie geht. Sollten Sie selbst oder �ber einen Kollegen eine Immobilie gefunden haben, die sie gerne erwerben m�chten, sich aber nicht sicher f�hlen und Fragen dazu haben, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Sollten Sie eine weitergehende Beratung, Pr�fung von Unterlagen oder �hnliche Leistungen von uns erbitten, werden wir Sie in jedem Fall vor dem Entstehen von Honoraranspr�chen darauf hinweisen und Ihnen eine Kostensch�tzung unterbreiten bevor irgendwelche Kosten entstehen.

Erwerbsnebenkosten

Der gr��te und leider nicht beeinflussbare Kostenblock der Erwerbsnebenkosten ist die Grunderwerbsteuer mit derzeit 6,5% vom Kaufpreis.

Wie auf La Palma allgemein �blich erheben wir vom K�ufer eine Provision in H�he von 3% des realen Kaufpreises. Diese beinhaltet nicht nur die reine Vermittlung, sondern auch alle direkt und indirekt im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Beratungsleistungen, Hilfestellung bei der Erlangung der obligatorischen Steuernummer (N.I.E.), Errichtung eines Bankkontos, erforderlichen Falles Ausarbeitung eines mehrsprachigen Reservierungsauftrages, Options- oder Vorvertrags, Vorbereitung der Beurkundung, Begleitung zum Notar und m�ndliche �bersetzung spanisch/deutsch/englisch. F�r andere Sprachen organisieren wir einen Dolmetscher, der mit Ihnen direkt abrechnen wird. Bei speziellen Fragen, die entsprechende Kompetenzen und berufliche Zulassungen erfordern, wie Steuerberater und Rechtsanw�lte stellen wir den entsprechenden Kontakt her. Auch nach dem Kauf lassen wir Sie nicht allein und leisten weitergehende Integrationshilfe in der Regel ohne Berechnung. Nur bei besonders umfangreichen Aufgaben, wie z.B. die Betreuung von Bauma�nahmen, die mit dem Kauf direkt nichts mehr zu tun haben, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot �ber diese Sonderleistungen.

Hinzu kommen ca. 500 bis 1.500 Euro Notar- und Umtragungskosten, je nach Kaufpreis und Umfang der Beurkundung.

Als Daumenregel m�ssen Sie 10,5 bis 11% vom Kaufpreis als Erwerbsnebenkosten rechnen. F�r eine genauere Kostensch�tzung finden Sie auf jeder Objektseite den Link "Kalkulation Erwerbsnebenkosten", der Ihnen die Kosten f�r das jeweilige Objekt zusammenstellt.

Reservierungen

Reservierungen von Immobilien k�nnen wir ausschlie�lich nach Abschluss eines Reservierungs- oder Optionsvertrages und gegen Leistung einer Anzahlung an den Verk�ufer vornehmen, da diese erhebliche Nachteile f�r den Verk�ufer haben k�nnen, wenn ein m�glicher Verkauf durch eine Reservierung nicht zustande kommt. Wir bitten um Ihr Verst�ndnis.

Rechtssicherheit

Im Internet und anderen Medien kursieren viele, oft abenteuerlich anmutende Geschichten um betr�gerische Machenschaften mit Immobilienverk�ufen in Spanien. Zwar werden immer mehr Schlupfl�cher f�r Betr�ger vom spanischen Gesetzgeber gestopft, doch leider sind diese Geschichten oft wahr oder zumindest im Bereich des Denkbaren. Gerade deshalb bedarf es der kompetenten Beratung und gr�ndlichen Pr�fung aller Unterlagen. Diese Arbeit stellt einen erheblichen Teil unserer Leistungen dar und erm�glicht den absolut sicheren Kauf, der der Rechtssicherheit eines Immobilienkaufs in Deutschland in nichts nachsteht.

Ausdr�cklich m�chten wir Sie an dieser Stelle vor dem Privatkauf und schon gar dem Kauf mit privatem Vertrag warnen. Nach spanischem Recht ist auch der m�ndliche Kauf einer Immobilie rechtskr�ftig und stellt naturgem�� eine breite Basis f�r Betr�gereien bis hin zum mehrfachen Verkauf ein und derselben Immobilie dar. Wer in eine solche Falle ger�t, wird vermutlich obendrein in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten weiteres Verm�gen an Gerichte und Rechtsanw�lte verlieren, meist mit fraglicher Aussicht auf Erfolg. Deshalb fragen Sie uns vorher, wir kl�ren Sie �ber die Rechtslage und die Aktenlage der speziellen Immobilie auf und ziehen unter Umst�nden einen fachkundigen Anwalt hinzu, damit Sie sicher sein k�nnen, dass Sie genau das, was Sie kaufen m�chten auch genau zu dem vereinbarten Preis auf alle Zeiten sicher erhalten � oder Sie bekommen von uns den Rat, besser Abstand von diesem Kauf zu nehmen. Auch einfach scheinende Verk�ufe beinhalten meist ihre T�cken, so dass unsere Hilfe leider oft erst in Anspruch genommen wird, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt. Auch in diesen F�llen konnten wir unseren Kunden meist helfen und Schaden von Ihnen abwenden, mehr Spa� macht es nat�rlich allen Beteiligten, das Kind erst gar nicht in den Brunnen fallen zu lassen, in diesem Sinne: Fordern Sie uns! Wir erf�llen Lebenstr�ume � mit Sicherheit!

K�stenschutzgesetz (Ley de Costas)

Wissen sch�tzt vor Schaden! Aus gegebenem Anlass einige Informationen zum seit langem viel diskutierten spanischen K�stenschutzgesetz: �hnlich dem deutschen Grundgesetz sieht auch die spanische Verfassung nicht nur den Schutz des Eigentums als Grundrecht vor, sondern auch in bestimmten F�llen den Vorrang des Gemeinwohls vor dem Wohl des Einzelnen. Zu diesem sch�tzenswerten Gemeinwohl z�hlt der freie Zugang f�r alle Menschen zu den Meeresk�sten. Leider wurde dieses Recht in der Vergangenheit vor allem auf dem spanischen Festland, aber auch auf den gro�en Kanarischen Inseln grob missachtet - die Folgen in Form von riesigen Betonburgen an den K�sten sind Ihnen bekannt. Seit 1988 wurde die Vorgabe der Verfassung in einem speziellen K�stenschutzgesetz konkretisiert. Danach ist ein uneingeschr�nktes Privateigentum im Bereich von 100 m der K�stenlinie (gemessen von der Zone, die bei der st�rksten anzunehmenden Sturmflut noch von Wellen erreicht wird) nicht m�glich. Selbst wenn ein Objekt innerhalb dieser Schutzzone noch vor 1988 im Grundbuch eingetragen wurde, besteht dennoch keine absolute Sicherheit, dass diese nicht entsch�digungslos enteignet werden kann, da die spanische Verfassung diese M�glichkeit seit 1978 vorsieht. In Einzelf�llen kann die K�stenschutzzone auch bis zu 200 m betragen. Aus diesem Grunde bieten wir keine Immobilien an, die in dieser Schutzzone liegen. Sollten Sie am Erwerb einer Immobilie in unmittelbarer Strandn�he interessiert sein, auch wenn diese neu gebaut und im Grundbuch eingetragen sein sollte, konsultieren Sie uns. Wir k�nnen Ihnen den genauen Verlauf der gesetzlich definierten K�stenlinie von ganz La Palma zeigen, damit Sie keine b�se �berraschung erleben.

Zahlungsweise

Der Kaufpreis einer Immobilie wird in der Regel beim Notar mit bankbestätigtem Scheck bezahlt. Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt der unwiderrufliche Eigentumsübergang im Moment der Unterzeichnung der Urkunde beim Notar und der gleichzeitgen Bezahlung.

Andere Zahlungsweisen sind möglich (und vielfach auch wegen teilweise überzogener Bankgebühren ratsam), sollten aber nur mit besonders fachkundiger Begleitung gewählt werden. Wenn es soweit ist, begleiten wir Sie gerne auch beim Sparen von Bankgebühren und absolut sicherer Zahlung ohne Umwege über spanische Banken. Die Barzahlung des Kaufpreises beim Notar ist nicht mehr möglich, generell sind Barzahlungen in Spanien über 1.500 Euro verboten.

Ein Bankkonto bei einer spanischen Benk ist also nicht mehr unbedingt erforderlich, da mittlerweile Unternehmen wie Stromversorger und die Gemeinden laufende Kosten auch von einem außerspanischen, europäischen Bankkonto abbuchen. Die einzige Ausnahme stellt derzeit das spansiche Finanzamt dar. Da Steuern in Spanien ausschließlich per Einzug von einem Konto beglichen werden können, müssten die Steuerzahlungen, wenn Sie kein spansiches Bankkonto besitzen, über ihren steuerlichen Repräsentanten abgewickelt oder direkt bei der Gemeinde mit Kreditkarte bezahlt werden.

Für das Abheben von Bargeld während Ihres Aufenthaltes auf La Palma kann es sinnvoll sein, über ein spanisches Bankkonto zu verfügen. Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt zu örtlichen Banken mit mehrsprachigen Mitarbeitern her oder helfen auch bei der Einrichtung eines Bankkontos in Abwesenheit.

Zur Eröffnung eines Kontos bei einer spanischen Bank benötigen Sie nicht nur die spanische Ausländer-Registriernummer (N.I.E. - Número de identificación de extranjeros), sondern auch die Steuernummer Ihres Heimatlandes.

Finanzierung

Die Finanzierung des Immobilienkaufs ist sowohl mit spanischen, als auch mit einigen deutschen Banken m�glich. Derzeit sind die deutschen Banken meist erheblich zinsg�nstiger, auf der anderen Seite ist die Besicherung in einem spanischen Grundbuch f�r eine deutsche Bank erheblich aufw�ndiger, was Ihnen meist in zus�tzlichen Geb�hren in Rechnung gestellt wird. Der Vergleich lohnt auf jeden Fall. Allerdings sollten Sie unsere Beratung auch in diesem Fall unbedingt in Anspruch nehmen, da die Besicherung in Spanien meist nicht zum Alltagsgesch�ft einer deutschen Bank geh�rt. Gerne sprechen wir auch mit Ihrer deutschen Bank �ber den Ablauf einer Besicherung in Spanien, damit alle Beteiligten vor �berraschungen gesch�tzt sind. Auf jeden Fall sollten sie vor Unterschrift unter einen Kreditvertrag, vor allem mit einer deutschen Bank, mit uns dar�ber sprechen.

Steuern

Wer in Spanien eine Immobilie kaufen will, ben�tigt obligatorisch eine spanische Registriernummer (N.I.E.). Diese erhalten Sie gegen eine geringe Geb�hr (derzeit knapp 8 Euro) bei der Polic�a Nacional in Santa Cruz de La Palma. Es reicht allerdings, wenn Sie diese Nummer einige Tage vor der Beurkundung beantragen, am besten Vormittags kurz nach 9.00 Uhr, dann k�nnen sie die N.I.E. noch am gleichen Vormittag in Empfang nehmen. Zur Antragstellung ben�tigen Sie eine Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und R�ckseite auf der gleichen Seite eines Blattes kopiert), sowie Ihre derzeitige Anschrift in Spanien (kann Ihre Ferienunterkunft sein). Die N.I.E. wird dem Finanzamt mitgeteilt, damit Sie Ihre Steuern ordnungsgem�� abf�hren k�nnen. Nur die einmalig mit dem Kauf f�llige Grunderwerbsteuer ist mit 6,5% verh�ltnism��ig hoch, die j�hrlich anfallende Grundsteuer in l�ndlichen Gebieten (Zona R�stica) betr�gt meist wenige Euro im Jahr, in Siedlungsgebieten (Zona Urbana) betr�gt sie je nach Gr��e des Grundst�cks und der Immobilie einige hundert Euro pro Jahr, auf jeden Fall wesentlich niedriger, als in Deutschland. Auch die KfZ-Steuer ist bedeutend g�nstiger, als in Deutschland. Wir raten zur Steuerehrlichkeit und p�nktlichen Steuerzahlung, da die Verzugszinsen recht hoch sind und Steuerverk�rzungen neben Ordnungswidrigkeit und Strafe andere, meist unerwartete Risiken f�r Sie darstellen, �ber die wir Sie gern im pers�nlichen Gespr�ch aufkl�ren.

Weitergehende steuerliche Beratung k�nnen und d�rfen wir nicht geben, stellen aber gerne den Kontakt zu deutsch- oder spanischsprachigen, zugelassenen Steuerberatern her und leiten, wenn Sie dies w�nschen, ihre Unterlagen an diese weiter, so dass Sie mit den notwendigen Formalit�ten keine Arbeit haben. Auch dieser Service geh�rt selbstverst�ndlich zu unseren, durch unsere Provision abgedeckten Leistungen und wird von uns nicht in Rechnung gestellt.

Residencia

Die Residencia (Hauptwohnsitz) bietet �berwiegend Vorteile f�r den Inhaber, wie z.B. verg�nstigte Fl�ge zu den anderen kanarischen Inseln und auf das spanische Festland, sowie Schiffspassagen innerhalb Spaniens. Unter Umst�nden ergeben sich aus der Residencia auch unter steuerlichen Aspekten Vor- oder Nachteile. Die Entscheidung, ob Sie Residencia beantragen oder nicht, sollten Sie nicht �bereilt treffen, sondern nach gr�ndlicher Einzelfallpr�fung. Generell k�nnen Sie Residencia beantragen, wenn Sie eine Immobilie in Spanien gekauft haben und vorhaben, dort dauerhaft zu wohnen. Sie sind verpflichtet, Residencia zu beantragen, wenn Sie sich regelm��ig l�nger als 186 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten. Selbstverst�ndlich gibt es legale Gestaltungsspielr�ume zu denen wir Sie gerne beraten, bzw. den Kontakt zum Steuerberater herstellen.

Meist ist die ehrliche L�sung nicht nur die beruhigendste, sondern auch die g�nstigste.

�bersetzungen

Wir �bersetzen bei Verhandlungen und Beurkundungen in den Sprachen Deutsch, Spanisch und Englisch. Diese Dienstleistung ist in unserer Provision enthalten und wird Ihnen nicht gesondert berechnet. Sind andere Sprachen erforderlich, k�nnen wir Ihnen gern den entsprechenden Dolmetscher vermitteln, der dann direkt mit Ihnen abrechnet.

Laufende Kosten

Die laufenden Kosten einer Immobilie auf La Palma sind bedeutend g�nstiger, als in Deutschland und den meisten festlandeurop�ischen L�ndern. Zum Beispiel kostet die kWh Strom derzeit rund 13,5 Cent, die monatlichen Grundgeb�hren f�r Stromanschluss und Z�hler beginnen bei 2,50 �/Monat, je nach Anschlusswert. Da die Stromversorgung auf La Palma wesentlich schw�cher als in Deutschland ist, wird hier viel mit Flaschengas gekocht und auch Warmwasser bereitet. Dies ist nicht nur wesentlich umweltfreundlicher, als mit Strom, sondern auch g�nstiger. Eine 11 kg Fl�ssiggasflasche kostet ca. 15 �. Damit kann man ein halbes bis ein Jahr kochen. In nicht v�llig abgelegenen Gebieten wird Ihnen die Austauschflasche bis zum Haus geliefert, so dass Sie die verh�ltnism��ig schweren Flaschen nicht tragen m�ssen. Neuerdings gibt es auch kleinere und leichtere Gasflaschen aus Kunststoff.

Stadtwasser (das hier �bliche, mit dem deutschen Wasserversorgungssystem vergleichbare Trinkwasser) kostet ca. 5 � 10 �/Monat. Abwassergeb�hren gibt es in den meisten Gemeinden nicht, wo es sie gibt liegen sie bei ca. 2 � pro Monat, M�llgeb�hren betragen ca. 3,50 �/Monat.

Auch Geb�udeversicherungen, Kraftstoffpreise, KfZ-Versicherung und �Steuer sind wesentlich g�nstiger als in Deutschland. Bei all diesen Fragen helfen wir Ihnen gern, stellen Kontakt zu deutschsprachigen Ansprechpartnern her oder �bersetzen, wenn erforderlich.

Wasserversorgung

Das Thema Wasser auf La Palma ist umfangreich und erscheint kompliziert, wenn man das System nicht versteht. Insgesamt hat La Palma als einzige der Kanarischen Inseln ausreichend eigenes Wasser aus nat�rlichen Vorkommen. Da vor allem durch den intensiven Bananenanbau der Verbrauch jedoch enorm ist, sollte man sparsam mit diesem lebenswichtigen Gut umgehen.

Eine Wasserversorgungsart ist das sogenannte Stadtwasser, welches von den Rath�usern geliefert wird. Der Bezug ist �hnlich, wie in Deutschland, d.h. das Wasser kommt mit Druck �ber eine Wasseruhr, die zweimonatig abgelesen wird. Die Abrechnung erfolgt �ber das f�r Ihre Immobilie zust�ndige Rathaus. Solange der Verbrauch sich im �blichen Rahmen bewegt, ist dieses Wasser sehr g�nstig. Die Preise sind allerdings gestaffelt, um �berm��igem Verbrauch vorzubeugen. Das Stadtwasser ist aufbereitet und nach EU-Trinkwasserverordnung gechlort. Es ist das einzige offizielle Trinkwasser. Wenn Sie vermieten, ist die Versorgung der G�ste mit gechlortem Trinkwasser vorgeschrieben. Stadtwasser darf auch nur als Trinkwasser verwendet werden, eine Bew�sserung des Gartens ist damit nicht zul�ssig. Offiziell ist ein Verbrauch von 150 l/Tag und Person erlaubt. �berschreitungen werden aber keinesfalls gleich geahndet. In seltenen F�llen (meist im Sommer, wenn das Stadtwasser knapp werden sollte) kann es vorkommen, dass Sie bei erheblicher �berschreitung des zul�ssigen Verbrauchs Besuch von einem freundlichen Mitarbeiter des Rathauses bekommen, der Sie auf diesen Umstand aufmerksam macht und Sie bittet, Abhilfe zu schaffen. Da die Rohre �berwiegend oberirdisch verlegt sind und das Wasser nur epochal durch die Leitungen l�uft, kann es im Sommer recht hei� aus der Leitung kommen (40� C sind keine Seltenheit), weshalb sich ein kleiner, eigener, m�glichst unterirdischer Speicher lohnen kann.

Neben dem Stadtwasser gibt es sogenanntes Aktien- oder Galeriewasser und eine Reihe landwirtschaftliche Wasser-Versorgungsnetze, die ausnahmslos privatwirtschaftlich organisiert sind. Eigent�mer des Wassers sind Genossenschaften, die seit Jahrhunderten Stollen und Tunnel in die Berge getrieben haben, bis sie auf Grundwasser gesto�en sind. Das Wasser wird �ber ein ausgedehntes Kanal- und Rohrleitungsnetz, das ebenfalls im Eigentum der Genossenschaften ist, �ber die Insel verteilt. Zur Finanzierung dieser Bauma�nahmen wurden sogenannte Wasseraktien an die Mitglieder der Genossenschaften verkauft. Die Dividende auf diese Aktien ist das Wasser, das den Eigent�mern der Aktien dann kostenlos �ber unbegrenzte Zeit geliefert wird. Lediglich eine Geringe Geb�hr in H�he von 30 � 50 Euro pro Jahr muss der Eigent�mer der Aktie f�r die Instandhaltung des Rohrleitungsnetzes bezahlen. Die Mengen, die pro Aktie geliefert werden und die Kosten sind je nach Genossenschaft unterschiedlich. Derzeit kostet eine Aktie mit einer Wassermenge von 1,6 l/min (ausreichend f�r einen Garten von 2.000 � 5.000 m�) ca. 7.000 Euro. Hinzu kommt noch ein Durchleitungsrecht durch das private Leitungsnetz, das f�r eine solche Aktie ca. 1.000 Euro kostet. Eine durchaus lohnende Alternative zum Kauf einer Wasseraktie ist diese zu mieten. Dazu gibt es einen Dachverband der Wassergenossenschaften, bei denen Sie eine Aktie problemlos mieten k�nnen, allerdings keine Durchleitungsrechte, diese m�ssen vor Ort gemietet werden. Eine Aktie mit 1,6 l/min. kostet derzeit ca. 300 �/Jahr Miete, ein Durchleitungsrecht ca. 30 � 50 �/Jahr.

Da dieses Wasser immer mit der gleichen Kapazit�t aus der Leitung kommt, ben�tigen Sie zur Nutzung einen eigenen Wassertank, um die jahreszeitlichen Schwankungen des Wasserverbrauchs im Garten auszugleichen. Der Nachteil dieses Systems ist, dass Sie Ihren Wasserverbrauch und die Gr��e des Vorratsbeh�lters relativ gut voraussehen m�ssen. Ist der Tank zu klein oder ver�ndert sich der Wasserverbrauch, kann es vorkommen, dass der Tank entweder im Winter �berl�uft und das wertvolle Wasser verloren geht oder er ist im Sommer leer und Sie m�ssen sich um zus�tzliche Kapazit�ten bem�hen. Insgesamt hat dieses System zu einer gro�en Wasserverschwendung gef�hrt, weshalb seit einigen Jahren in einigen Kommunen parallele Verteilnetze f�r dieses Aktienwasser entstehen, die ebenfalls genossenschaftlich organisiert sind. Wenn Sie Eigent�mer einer Wasseraktie sind, aber keinen eigenen Wassertank besitzen, k�nnen Sie Ihre Aktie in diese Genossenschaft einbringen und dann Ihr Wasser aus einem gro�en Gemeinschaftstank beziehen. Die Belieferung erfolgt dann mit Druck und �ber eine Wasseruhr, Sie sind allerdings selbst daf�r verantwortlich, dass Sie nur so viel Wasser verbrauchen, wie Sie in die Gemeinschaft eingebracht haben. Dieses System ist durchaus vorteilhaft und sorgt f�r sparsameren Umgang mit dem wertvollen Gut Wasser.

Das Wasser selbst ist von hervorragender Qualit�t, da es direkt aus den Bergen stammt und in einer H�he von 1.200 bis 2.000 m �ber Meeresspiegel, also weit �ber der Besiedlungsgrenze, gewonnen wird. Viele Menschen benutzen es als Trinkwasser, da es nicht gechlort oder kontaminiert ist. Allerdings m�ssen Sie selbst f�r eine hygienisch einwandfreie Speicherung sorgen und eventuell einen Aktivkohlefilter oder eine Umkehrosmoseanlage installieren. Wie dies funktioniert erkl�ren wir Ihnen gern.

In manchen Gemeinden gibt es auch das sogenannte "Bananenwasser". Es wird ebenfalls �ber ein Aktiensystem vertrieben, ist aber minderer Qualit�t (also keinesfalls als Trinkwasser sondern nur f�r den landwirtschaftlichen Gebrauch geeignet) und wird epochal geliefert, d.h. z.B. alle 14 Tage kommt ein Mitarbeiter der Genossenschaft und �ffnet einen Schieber, so dass Ihr Tank wieder gef�llt wird.

Bei vielen unserer Immobilien werden eine oder mehrere Wasseraktien zum Kauf mit angeboten oder sind sogar im Kaufpreis enthalten. Auch zum Thema Wasser beraten wir Sie gern und sind Ihnen bei den Formalit�ten behilflich.

Neubau, Umbau oder Erweiterung

Wenn Sie Bauma�nahmen beabsichtigen, muss zun�chst die Bebaubarkeit des Grundst�cks mit dem von Ihnen gew�nschten Vorhaben gepr�ft werden. Mittlerweile verf�gen fast alle Gemeinden �ber einen rechtsg�ltig verabschiedeten Fl�chennutzungsplan (PIOLP oder PGO), so dass nun bessere Rechtssicherheit �ber die Bebaubarkeit besteht. Dennoch ist die Pr�fung auf Grund der vielen unterschiedlichen Zonenqualifizierungen und Bauvorschriften nicht einfach und unterliegt auch immer wieder �nderungen. Deshalb pr�fen wir vor einem Kauf noch einmal die tats�chliche Bebaubarkeit mit dem von Ihnen gew�nschten Projekt und beantragen f�r Sie eine rechtsverbindliche Auskunft des zust�ndigen Rathauses, bzw. stellen eine Bauvoranfrage zu dem von Ihnen gew�nschten Vorhaben. Diese Leistungen sind durch unsere Provision gedeckt, lediglich die bei den Beh�rden anfallenden Geb�hren stellen wir Ihnen in Rechnung.

Wenn es zur Ausf�hrung kommt, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, vermitteln Bauunternehmer und Architekten oder betreuen auch die Bauausf�hrung f�r Sie. Die Betreuung der Bauausf�hrung stellen wir nat�rlich gesondert in Rechnung, erfragen Sie ein Angebot bei uns.

Gartenbau

Da wir selbst einen sehr gro�en Garten bewirtschaften und viele Erfahrungen mit Obst- und Gem�seanbau auf La Palma gesammelt haben, geben wir Ihnen auch gerne Tipps rund um den Garten. La Palma hat sehr unterschiedliche, kleinr�umige Klimazonen, so dass es bei der Auswahl einer Immobilie auch sehr entscheidend ist, ob Sie einen Garten anlegen wollen und wenn, was darin wachsen soll. Gern beraten wir Sie �ber die unterschiedlichen M�glichkeiten des Gartenbaus auf La Palma. Generell k�nnen wir zu diesem Thema sagen, dass der Gartenbau auf La Palma sehr viel Freude bereitet, weil er ganzj�hrig Bl�ten, Obst und Gem�se (auch Erdbeeren!) bietet. Das subtropische Klima erfreut nicht nur uns Menschen, sondern auch die meisten Pflanzen, wenn man sich mit den regionalen Besonderheiten auskennt.

Umzug und Zoll

Auch f�r Ihren Umzug nach La Palma haben wir Empfehlungen bez�glich Transport und Zoll f�r Sie. Sollten Sie ein Fahrzeug mitbringen wollen, muss dieses vor der Einfuhr mindestens ein halbes Jahr auf Sie in ihrem Heimatland angemeldet gewesen sein, sie selbst m�ssen mindestens ein Jahr in ihrem Herkunftsland gemeldet gewesen sein und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nach dem Import hier angemeldet werden, damit es als Umzugsgut zoll- bzw. zulassungssteuerfrei eingef�hrt werden kann. Allerdings ben�tigen Sie einen neuen KfZ-Brief was recht aufw�ndig sein kann, wenn das Fahrzeug keine EU-Papiere hat, so dass sich der Import oft nicht lohnt. Gern stellen wir den Kontakt zu entsprechenden Fachleuten her. Ihr normaler Hausrat, den Sie mit dem Umzug einf�hren, ist zollfrei, wenn Sie die Fristen und Formalit�ten einhalten. Auch dar�ber sollten Sie unbedingt ein Gespr�ch mit einem hiesigen Spediteur f�hren, damit der Umzug nicht unn�tig teuer wird.

Menschen und menschliches

Die Bev�lkerung La Palmas ist kulturell und sprachlich von starken lateinamerikanischen Einfl�ssen gepr�gt. In den vergangenen Jahrhunderten erfolgte ein permanenter Austausch vor allem mit Venezuela. Dort fanden in schwierigen Zeiten Auswanderer von den Kanarischen Inseln Arbeit, meist in der �lindustrie und kamen nach einigen Jahren oder Jahrzehnten wieder in die kanarische Heimat zur�ck. Umgekehrt haben vor allem seit den politischen Umbr�chen in Lateinamerika auch viele Menschen von dort Ihre Heimat auf La Palma gefunden. Was sie mitbrachten, war die typisch lateinamerikanische Fr�hlichkeit, Salsa- und Rumba-Rhythmen, Zuversicht (die wir Festlandseurop�er oft als Sorglosigkeit missdeuten), viele interessante Pflanzen und Kochrezepte, sowie ihren Dialekt, der den palmerischen Dialekt des Castellano sehr gepr�gt hat. Auch die riesigen, schattenspendenden Lorbeerb�ume auf der Plaza de Espa�a von Los Llanos wurden dereinst von dankbaren Heimkehrern aus Venezuela gepflanzt. La Palma hat eine sehr internationale Bev�lkerung, die das Leben auf allen Ebenen interessant macht. Ausl�nder werden auf La Palma gern gesehen und als echte Bereicherung betrachtet. Nat�rlich vor allem dann, wenn sie sich bem�hen, die spanische Sprache zu lernen, sich f�r Menschen, Umwelt und Kultur der Insel interessieren und diesen mit Respekt entgegen treten.

Wie Sie aus der Vielzahl der Themen sehen k�nnen, leben wir selbst sehr gerne und intensiv auf der "Insel der Gl�ckseeligen". Nicht ohne Stolz k�nnen wir sagen, dass wir ausnahmslos zu allen Kunden, die einmal ein Objekt bei uns gekauft haben auch nach Jahren noch in freundschaftlichem Kontakt stehen. Immer wieder kommen Kunden zu uns, meist mit kleinen Bitten, die wir gern erf�llen. Die "Entlohnung" erfolgt oft in Naturalien, sei es in Obst oder Gem�segaben aus dem eigenen Garten, einem gemeinsamen Essen oder einem Strau� Blumen, aber auch in einem kleinen Besuch mit Weihnachts- oder Neujahrsw�nschen oder einfach nur so. Wir freuen uns sehr dar�ber und w�rden uns ebenfalls sehr freuen, wenn auch Sie demn�chst zu diesem netten Kreis geh�ren.

Preis zzgl. Käuferprovision: 3% (Minimum 1.800,- Euro) zuz�glich I.G.I.C.
Alle Angaben beruhen auf Angaben des Verkäufers, der Makler haftet hierfür nicht.
Angel Immobilien SL Angel Immobilien SL
Plaza de Espa�a n° 2
38760 Los Llanos de Aridane

Tel. +34 922 40 16 24
Mobil +34 647 87 28 94
Mail [email protected]