Residencia
Die Residencia (steuerlicher Hauptwohnsitz) bietet überwiegend Vorteile für den Inhaber, wie z.B. vergünstigte Flüge zu den anderen kanarischen Inseln und auf das spanische Festland, sowie Schiffspassagen innerhalb Spaniens. Unter Umständen ergeben sich aus der Residencia auch unter steuerlichen Aspekten Vor- oder Nachteile. Die Entscheidung, ob Sie Residencia beantragen oder nicht, sollten Sie nicht übereilt treffen, sondern nach gründlicher Einzelfallprüfung. Generell können Sie Residencia beantragen, wenn Sie eine Immobilie in Spanien gekauft haben und vorhaben, dort dauerhaft zu wohnen. Sie sind verpflichtet, Residencia zu beantragen, wenn Sie sich regelmäßig länger als 182 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten. Selbstverständlich gibt es legale Gestaltungsspielräume zu denen wir Sie gerne beraten, bzw. den Kontakt zum Steuerberater herstellen.
Meist ist die ehrliche Lösung nicht nur die beruhigendste, sondern auch die günstigste.