Informationen für Immobilienkäufer

Immobilienkauf ist eine Vertrauenssache, schließlich geht es um viel Geld, für das Sie lange gearbeitet haben. Da der Kauf einer Immobilie im Ausland meist von sprachlichen Barrieren begleitet ist und sich das spanische Immobilienrecht in einigen Punkten erheblich vom deutschen Immobilienrecht unterscheidet, geben wir Ihnen nachfolgend einige grundlegende Informationen rund um den Immobilienkauf in Spanien. Allerdings können diese Informationen keinesfalls eine Einzelfallprüfung und die individuelle Beratung ersetzen. Diese geben wir Ihnen gerne und in fast allen Fällen kostenlos, das heißt unsere Beratungsleistung ist selbstverständlich in unserer Provision enthalten, so lange es um den Kauf einer von uns angebotenen Immobilie geht. Sollten Sie selbst oder über einen Kollegen eine Immobilie gefunden haben, die sie gerne erwerben möchten, sich aber nicht sicher fühlen und Fragen dazu haben, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Sollten Sie eine weitergehende Beratung, Prüfung von Unterlagen oder ähnliche Leistungen von uns erbitten, werden wir Sie in jedem Fall vor dem Entstehen von Honoraransprüchen darauf hinweisen und Ihnen eine Kostenschätzung unterbreiten bevor irgendwelche Kosten entstehen.

Erwerbsnebenkosten

Der größte und leider nicht beeinflussbare Kostenblock der Erwerbsnebenkosten ist die Grunderwerbsteuer mit derzeit 6,5% vom Kaufpreis.

Wie auf La Palma allgemein üblich erheben wir vom Käufer eine Provision in Höhe von 3% des realen Kaufpreises. Diese beinhaltet nicht nur die reine Vermittlung, sondern auch alle direkt und indirekt im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Beratungsleistungen, Hilfestellung bei der Erlangung der obligatorischen Steuernummer (N.I.E.), Errichtung eines Bankkontos, erforderlichen Falles Ausarbeitung eines mehrsprachigen Reservierungsauftrages, Options- oder Vorvertrags, Vorbereitung der Beurkundung, Begleitung zum Notar und mündliche Übersetzung spanisch/deutsch/englisch. Für andere Sprachen organisieren wir einen Dolmetscher, der mit Ihnen direkt abrechnen wird. Bei speziellen Fragen, die entsprechende Kompetenzen und berufliche Zulassungen erfordern, wie Steuerberater und Rechtsanwälte stellen wir den entsprechenden Kontakt her. Auch nach dem Kauf lassen wir Sie nicht allein und leisten weitergehende Integrationshilfe in der Regel ohne Berechnung. Nur bei besonders umfangreichen Aufgaben, wie z.B. die Betreuung von Baumaßnahmen, die mit dem Kauf direkt nichts mehr zu tun haben, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über diese Sonderleistungen.

Hinzu kommen ca. 500 bis 1.500 Euro Notar- und Umtragungskosten, je nach Kaufpreis und Umfang der Beurkundung.

Als Daumenregel müssen Sie 10,5 bis 11% vom Kaufpreis als Erwerbsnebenkosten rechnen. Für eine genauere Kostenschätzung finden Sie auf jeder Objektseite den Link "Kalkulation Erwerbsnebenkosten", der Ihnen die Kosten für das jeweilige Objekt zusammenstellt.

Reservierungen

Reservierungen von Immobilien können wir ausschließlich nach Abschluss eines Reservierungs- oder Optionsvertrages und gegen Leistung einer Anzahlung an den Verkäufer vornehmen, da diese erhebliche Nachteile für den Verkäufer haben können, wenn ein möglicher Verkauf durch eine Reservierung nicht zustande kommt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Rechtssicherheit

Im Internet und anderen Medien kursieren viele, oft abenteuerlich anmutende Geschichten um betrügerische Machenschaften mit Immobilienverkäufen in Spanien. Zwar werden immer mehr Schlupflöcher für Betrüger vom spanischen Gesetzgeber gestopft, doch leider sind diese Geschichten oft wahr oder zumindest im Bereich des Denkbaren. Gerade deshalb bedarf es der kompetenten Beratung und gründlichen Prüfung aller Unterlagen. Diese Arbeit stellt einen erheblichen Teil unserer Leistungen dar und ermöglicht den absolut sicheren Kauf, der der Rechtssicherheit eines Immobilienkaufs in Deutschland in nichts nachsteht.

Ausdrücklich möchten wir Sie an dieser Stelle vor dem Privatkauf und schon gar dem Kauf mit privatem Vertrag warnen. Nach spanischem Recht ist auch der mündliche Kauf einer Immobilie rechtskräftig und stellt naturgemäß eine breite Basis für Betrügereien bis hin zum mehrfachen Verkauf ein und derselben Immobilie dar. Wer in eine solche Falle gerät, wird vermutlich obendrein in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten weiteres Vermögen an Gerichte und Rechtsanwälte verlieren, meist mit fraglicher Aussicht auf Erfolg. Deshalb fragen Sie uns vorher, wir klären Sie über die Rechtslage und die Aktenlage der speziellen Immobilie auf und ziehen unter Umständen einen fachkundigen Anwalt hinzu, damit Sie sicher sein können, dass Sie genau das, was Sie kaufen möchten auch genau zu dem vereinbarten Preis auf alle Zeiten sicher erhalten – oder Sie bekommen von uns den Rat, besser Abstand von diesem Kauf zu nehmen. Auch einfach scheinende Verkäufe beinhalten meist ihre Tücken, so dass unsere Hilfe leider oft erst in Anspruch genommen wird, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt. Auch in diesen Fällen konnten wir unseren Kunden meist helfen und Schaden von Ihnen abwenden, mehr Spaß macht es natürlich allen Beteiligten, das Kind erst gar nicht in den Brunnen fallen zu lassen, in diesem Sinne: Fordern Sie uns! Wir erfüllen Lebensträume – mit Sicherheit!

Küstenschutzgesetz (Ley de Costas)

Wissen schützt vor Schaden! Aus gegebenem Anlass einige Informationen zum seit langem viel diskutierten spanischen Küstenschutzgesetz: Ähnlich dem deutschen Grundgesetz sieht auch die spanische Verfassung nicht nur den Schutz des Eigentums als Grundrecht vor, sondern auch in bestimmten Fällen den Vorrang des Gemeinwohls vor dem Wohl des Einzelnen. Zu diesem schützenswerten Gemeinwohl zählt der freie Zugang für alle Menschen zu den Meeresküsten. Leider wurde dieses Recht in der Vergangenheit vor allem auf dem spanischen Festland, aber auch auf den großen Kanarischen Inseln grob missachtet - die Folgen in Form von riesigen Betonburgen an den Küsten sind Ihnen bekannt. Seit 1988 wurde die Vorgabe der Verfassung in einem speziellen Küstenschutzgesetz konkretisiert. Danach ist ein uneingeschränktes Privateigentum im Bereich von 100 m der Küstenlinie (gemessen von der Zone, die bei der stärksten anzunehmenden Sturmflut noch von Wellen erreicht wird) nicht möglich. Selbst wenn ein Objekt innerhalb dieser Schutzzone noch vor 1988 im Grundbuch eingetragen wurde, besteht dennoch keine absolute Sicherheit, dass diese nicht entschädigungslos enteignet werden kann, da die spanische Verfassung diese Möglichkeit seit 1978 vorsieht. In Einzelfällen kann die Küstenschutzzone auch bis zu 200 m betragen. Aus diesem Grunde bieten wir keine Immobilien an, die in dieser Schutzzone liegen. Sollten Sie am Erwerb einer Immobilie in unmittelbarer Strandnähe interessiert sein, auch wenn diese neu gebaut und im Grundbuch eingetragen sein sollte, konsultieren Sie uns. Wir können Ihnen den genauen Verlauf der gesetzlich definierten Küstenlinie von ganz La Palma zeigen, damit Sie keine böse Überraschung erleben.

Zahlungsweise

Der Kaufpreis einer Immobilie wird in der Regel beim Notar mit bankbestätigtem Scheck bezahlt. Im Gegensatz zu Deutschland ist der Eigentumsübergang im Moment der Unterzeichnung der Urkunde und Bezahlung beim Notar erfolgt. Nicht nur aus diesem Grund sollten Sie ein Bankkonto bei einer auf La Palma ansässigen Bank haben. Auch für die weiteren, zwar recht geringfügigen aber notwendigen Zahlungen, wie Wasser und Strom sollten Sie darüber verfügen. Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt zu örtlichen Banken mit mehrsprachigen Mitarbeitern her oder helfen auch bei der Einrichtung eines Bankkontos in Abwesenheit. Andere Zahlungsweisen sind möglich, sollten aber nur mit besonders fachkundiger Begleitung gewählt werden. Wenn es soweit ist, begleiten wir Sie gerne auch beim Sparen überzogener Bankgebühren und absolut sicherer Zahlung ohne Umwege über spansiche Banken. Die Barzahlung des Kaufpreises beim Notar ist nicht mehr möglich. Auch hierzu beraten wir Sie gerne individuell.

Finanzierung

Die Finanzierung des Immobilienkaufs ist sowohl mit spanischen, als auch mit einigen deutschen Banken möglich. Derzeit sind die deutschen Banken meist erheblich zinsgünstiger, auf der anderen Seite ist die Besicherung in einem spanischen Grundbuch für eine deutsche Bank erheblich aufwändiger, was Ihnen meist in zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt wird. Der Vergleich lohnt auf jeden Fall. Allerdings sollten Sie unsere Beratung auch in diesem Fall unbedingt in Anspruch nehmen, da die Besicherung in Spanien meist nicht zum Alltagsgeschäft einer deutschen Bank gehört. Gerne sprechen wir auch mit Ihrer deutschen Bank über den Ablauf einer Besicherung in Spanien, damit alle Beteiligten vor Überraschungen geschützt sind. Auf jeden Fall sollten sie vor Unterschrift unter einen Kreditvertrag, vor allem mit einer deutschen Bank, mit uns darüber sprechen.

Steuern

Wer in Spanien eine Immobilie kaufen will, benötigt obligatorisch eine spanische Registriernummer (N.I.E.). Diese erhalten Sie gegen eine geringe Gebühr (derzeit knapp 8 Euro) bei der Policía Nacional in Santa Cruz de La Palma. Es reicht allerdings, wenn Sie diese Nummer einige Tage vor der Beurkundung beantragen, am besten Vormittags kurz nach 9.00 Uhr, dann können sie die N.I.E. noch am gleichen Vormittag in Empfang nehmen. Zur Antragstellung benötigen Sie eine Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite auf der gleichen Seite eines Blattes kopiert), sowie Ihre derzeitige Anschrift in Spanien (kann Ihre Ferienunterkunft sein). Die N.I.E. wird dem Finanzamt mitgeteilt, damit Sie Ihre Steuern ordnungsgemäß abführen können. Nur die einmalig mit dem Kauf fällige Grunderwerbsteuer ist mit 6,5% verhältnismäßig hoch, die jährlich anfallende Grundsteuer in ländlichen Gebieten (Zona Rústica) beträgt meist wenige Euro im Jahr, in Siedlungsgebieten (Zona Urbana) beträgt sie je nach Größe des Grundstücks und der Immobilie einige hundert Euro pro Jahr, auf jeden Fall wesentlich niedriger, als in Deutschland. Auch die KfZ-Steuer ist bedeutend günstiger, als in Deutschland. Wir raten zur Steuerehrlichkeit und pünktlichen Steuerzahlung, da die Verzugszinsen recht hoch sind und Steuerverkürzungen neben Ordnungswidrigkeit und Strafe andere, meist unerwartete Risiken für Sie darstellen, über die wir Sie gern im persönlichen Gespräch aufklären.

Weitergehende steuerliche Beratung können und dürfen wir nicht geben, stellen aber gerne den Kontakt zu deutsch- oder spanischsprachigen, zugelassenen Steuerberatern her und leiten, wenn Sie dies wünschen, ihre Unterlagen an diese weiter, so dass Sie mit den notwendigen Formalitäten keine Arbeit haben. Auch dieser Service gehört selbstverständlich zu unseren, durch unsere Provision abgedeckten Leistungen und wird von uns nicht in Rechnung gestellt.

Residencia

Die Residencia (Hauptwohnsitz) bietet überwiegend Vorteile für den Inhaber, wie z.B. vergünstigte Flüge zu den anderen kanarischen Inseln und auf das spanische Festland, sowie Schiffspassagen innerhalb Spaniens. Unter Umständen ergeben sich aus der Residencia auch unter steuerlichen Aspekten Vor- oder Nachteile. Die Entscheidung, ob Sie Residencia beantragen oder nicht, sollten Sie nicht übereilt treffen, sondern nach gründlicher Einzelfallprüfung. Generell können Sie Residencia beantragen, wenn Sie eine Immobilie in Spanien gekauft haben und vorhaben, dort dauerhaft zu wohnen. Sie sind verpflichtet, Residencia zu beantragen, wenn Sie sich regelmäßig länger als 186 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten. Selbstverständlich gibt es legale Gestaltungsspielräume zu denen wir Sie gerne beraten, bzw. den Kontakt zum Steuerberater herstellen.

Meist ist die ehrliche Lösung nicht nur die beruhigendste, sondern auch die günstigste.

Übersetzungen

Wir übersetzen bei Verhandlungen und Beurkundungen in den Sprachen Deutsch, Spanisch und Englisch. Diese Dienstleistung ist in unserer Provision enthalten und wird Ihnen nicht gesondert berechnet. Sind andere Sprachen erforderlich, können wir Ihnen gern den entsprechenden Dolmetscher vermitteln, der dann direkt mit Ihnen abrechnet.

Laufende Kosten

Die laufenden Kosten einer Immobilie auf La Palma sind bedeutend günstiger, als in Deutschland und den meisten festlandeuropäischen Ländern. Zum Beispiel kostet die kWh Strom derzeit rund 13,5 Cent, die monatlichen Grundgebühren für Stromanschluss und Zähler beginnen bei 2,50 €/Monat, je nach Anschlusswert. Da die Stromversorgung auf La Palma wesentlich schwächer als in Deutschland ist, wird hier viel mit Flaschengas gekocht und auch Warmwasser bereitet. Dies ist nicht nur wesentlich umweltfreundlicher, als mit Strom, sondern auch günstiger. Eine 11 kg Flüssiggasflasche kostet ca. 15 €. Damit kann man ein halbes bis ein Jahr kochen. In nicht völlig abgelegenen Gebieten wird Ihnen die Austauschflasche bis zum Haus geliefert, so dass Sie die verhältnismäßig schweren Flaschen nicht tragen müssen. Neuerdings gibt es auch kleinere und leichtere Gasflaschen aus Kunststoff.

Stadtwasser (das hier übliche, mit dem deutschen Wasserversorgungssystem vergleichbare Trinkwasser) kostet ca. 5 – 10 €/Monat. Abwassergebühren gibt es in den meisten Gemeinden nicht, wo es sie gibt liegen sie bei ca. 2 € pro Monat, Müllgebühren betragen ca. 3,50 €/Monat.

Auch Gebäudeversicherungen, Kraftstoffpreise, KfZ-Versicherung und –Steuer sind wesentlich günstiger als in Deutschland. Bei all diesen Fragen helfen wir Ihnen gern, stellen Kontakt zu deutschsprachigen Ansprechpartnern her oder übersetzen, wenn erforderlich.

Wasserversorgung

Das Thema Wasser auf La Palma ist umfangreich und erscheint kompliziert, wenn man das System nicht versteht. Insgesamt hat La Palma als einzige der Kanarischen Inseln ausreichend eigenes Wasser aus natürlichen Vorkommen. Da vor allem durch den intensiven Bananenanbau der Verbrauch jedoch enorm ist, sollte man sparsam mit diesem lebenswichtigen Gut umgehen.

Eine Wasserversorgungsart ist das sogenannte Stadtwasser, welches von den Rathäusern geliefert wird. Der Bezug ist ähnlich, wie in Deutschland, d.h. das Wasser kommt mit Druck über eine Wasseruhr, die zweimonatig abgelesen wird. Die Abrechnung erfolgt über das für Ihre Immobilie zuständige Rathaus. Solange der Verbrauch sich im üblichen Rahmen bewegt, ist dieses Wasser sehr günstig. Die Preise sind allerdings gestaffelt, um übermäßigem Verbrauch vorzubeugen. Das Stadtwasser ist aufbereitet und nach EU-Trinkwasserverordnung gechlort. Es ist das einzige offizielle Trinkwasser. Wenn Sie vermieten, ist die Versorgung der Gäste mit gechlortem Trinkwasser vorgeschrieben. Stadtwasser darf auch nur als Trinkwasser verwendet werden, eine Bewässerung des Gartens ist damit nicht zulässig. Offiziell ist ein Verbrauch von 150 l/Tag und Person erlaubt. Überschreitungen werden aber keinesfalls gleich geahndet. In seltenen Fällen (meist im Sommer, wenn das Stadtwasser knapp werden sollte) kann es vorkommen, dass Sie bei erheblicher Überschreitung des zulässigen Verbrauchs Besuch von einem freundlichen Mitarbeiter des Rathauses bekommen, der Sie auf diesen Umstand aufmerksam macht und Sie bittet, Abhilfe zu schaffen. Da die Rohre überwiegend oberirdisch verlegt sind und das Wasser nur epochal durch die Leitungen läuft, kann es im Sommer recht heiß aus der Leitung kommen (40° C sind keine Seltenheit), weshalb sich ein kleiner, eigener, möglichst unterirdischer Speicher lohnen kann.

Neben dem Stadtwasser gibt es sogenanntes Aktien- oder Galeriewasser und eine Reihe landwirtschaftliche Wasser-Versorgungsnetze, die ausnahmslos privatwirtschaftlich organisiert sind. Eigentümer des Wassers sind Genossenschaften, die seit Jahrhunderten Stollen und Tunnel in die Berge getrieben haben, bis sie auf Grundwasser gestoßen sind. Das Wasser wird über ein ausgedehntes Kanal- und Rohrleitungsnetz, das ebenfalls im Eigentum der Genossenschaften ist, über die Insel verteilt. Zur Finanzierung dieser Baumaßnahmen wurden sogenannte Wasseraktien an die Mitglieder der Genossenschaften verkauft. Die Dividende auf diese Aktien ist das Wasser, das den Eigentümern der Aktien dann kostenlos über unbegrenzte Zeit geliefert wird. Lediglich eine Geringe Gebühr in Höhe von 30 – 50 Euro pro Jahr muss der Eigentümer der Aktie für die Instandhaltung des Rohrleitungsnetzes bezahlen. Die Mengen, die pro Aktie geliefert werden und die Kosten sind je nach Genossenschaft unterschiedlich. Derzeit kostet eine Aktie mit einer Wassermenge von 1,6 l/min (ausreichend für einen Garten von 2.000 – 5.000 m²) ca. 7.000 Euro. Hinzu kommt noch ein Durchleitungsrecht durch das private Leitungsnetz, das für eine solche Aktie ca. 1.000 Euro kostet. Eine durchaus lohnende Alternative zum Kauf einer Wasseraktie ist diese zu mieten. Dazu gibt es einen Dachverband der Wassergenossenschaften, bei denen Sie eine Aktie problemlos mieten können, allerdings keine Durchleitungsrechte, diese müssen vor Ort gemietet werden. Eine Aktie mit 1,6 l/min. kostet derzeit ca. 300 €/Jahr Miete, ein Durchleitungsrecht ca. 30 – 50 €/Jahr.

Da dieses Wasser immer mit der gleichen Kapazität aus der Leitung kommt, benötigen Sie zur Nutzung einen eigenen Wassertank, um die jahreszeitlichen Schwankungen des Wasserverbrauchs im Garten auszugleichen. Der Nachteil dieses Systems ist, dass Sie Ihren Wasserverbrauch und die Größe des Vorratsbehälters relativ gut voraussehen müssen. Ist der Tank zu klein oder verändert sich der Wasserverbrauch, kann es vorkommen, dass der Tank entweder im Winter überläuft und das wertvolle Wasser verloren geht oder er ist im Sommer leer und Sie müssen sich um zusätzliche Kapazitäten bemühen. Insgesamt hat dieses System zu einer großen Wasserverschwendung geführt, weshalb seit einigen Jahren in einigen Kommunen parallele Verteilnetze für dieses Aktienwasser entstehen, die ebenfalls genossenschaftlich organisiert sind. Wenn Sie Eigentümer einer Wasseraktie sind, aber keinen eigenen Wassertank besitzen, können Sie Ihre Aktie in diese Genossenschaft einbringen und dann Ihr Wasser aus einem großen Gemeinschaftstank beziehen. Die Belieferung erfolgt dann mit Druck und über eine Wasseruhr, Sie sind allerdings selbst dafür verantwortlich, dass Sie nur so viel Wasser verbrauchen, wie Sie in die Gemeinschaft eingebracht haben. Dieses System ist durchaus vorteilhaft und sorgt für sparsameren Umgang mit dem wertvollen Gut Wasser.

Das Wasser selbst ist von hervorragender Qualität, da es direkt aus den Bergen stammt und in einer Höhe von 1.200 bis 2.000 m über Meeresspiegel, also weit über der Besiedlungsgrenze, gewonnen wird. Viele Menschen benutzen es als Trinkwasser, da es nicht gechlort oder kontaminiert ist. Allerdings müssen Sie selbst für eine hygienisch einwandfreie Speicherung sorgen und eventuell einen Aktivkohlefilter oder eine Umkehrosmoseanlage installieren. Wie dies funktioniert erklären wir Ihnen gern.

In manchen Gemeinden gibt es auch das sogenannte "Bananenwasser". Es wird ebenfalls über ein Aktiensystem vertrieben, ist aber minderer Qualität (also keinesfalls als Trinkwasser sondern nur für den landwirtschaftlichen Gebrauch geeignet) und wird epochal geliefert, d.h. z.B. alle 14 Tage kommt ein Mitarbeiter der Genossenschaft und öffnet einen Schieber, so dass Ihr Tank wieder gefüllt wird.

Bei vielen unserer Immobilien werden eine oder mehrere Wasseraktien zum Kauf mit angeboten oder sind sogar im Kaufpreis enthalten. Auch zum Thema Wasser beraten wir Sie gern und sind Ihnen bei den Formalitäten behilflich.

Neubau, Umbau oder Erweiterung

Wenn Sie Baumaßnahmen beabsichtigen, muss zunächst die Bebaubarkeit des Grundstücks mit dem von Ihnen gewünschten Vorhaben geprüft werden. Mittlerweile verfügen fast alle Gemeinden über einen rechtsgültig verabschiedeten Flächennutzungsplan (PIOLP oder PGO), so dass nun bessere Rechtssicherheit über die Bebaubarkeit besteht. Dennoch ist die Prüfung auf Grund der vielen unterschiedlichen Zonenqualifizierungen und Bauvorschriften nicht einfach und unterliegt auch immer wieder Änderungen. Deshalb prüfen wir vor einem Kauf noch einmal die tatsächliche Bebaubarkeit mit dem von Ihnen gewünschten Projekt und beantragen für Sie eine rechtsverbindliche Auskunft des zuständigen Rathauses, bzw. stellen eine Bauvoranfrage zu dem von Ihnen gewünschten Vorhaben. Diese Leistungen sind durch unsere Provision gedeckt, lediglich die bei den Behörden anfallenden Gebühren stellen wir Ihnen in Rechnung.

Wenn es zur Ausführung kommt, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, vermitteln Bauunternehmer und Architekten oder betreuen auch die Bauausführung für Sie. Die Betreuung der Bauausführung stellen wir natürlich gesondert in Rechnung, erfragen Sie ein Angebot bei uns.

Gartenbau

Da wir selbst einen sehr großen Garten bewirtschaften und viele Erfahrungen mit Obst- und Gemüseanbau auf La Palma gesammelt haben, geben wir Ihnen auch gerne Tipps rund um den Garten. La Palma hat sehr unterschiedliche, kleinräumige Klimazonen, so dass es bei der Auswahl einer Immobilie auch sehr entscheidend ist, ob Sie einen Garten anlegen wollen und wenn, was darin wachsen soll. Gern beraten wir Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Gartenbaus auf La Palma. Generell können wir zu diesem Thema sagen, dass der Gartenbau auf La Palma sehr viel Freude bereitet, weil er ganzjährig Blüten, Obst und Gemüse (auch Erdbeeren!) bietet. Das subtropische Klima erfreut nicht nur uns Menschen, sondern auch die meisten Pflanzen, wenn man sich mit den regionalen Besonderheiten auskennt.

Umzug und Zoll

Auch für Ihren Umzug nach La Palma haben wir Empfehlungen bezüglich Transport und Zoll für Sie. Sollten Sie ein Fahrzeug mitbringen wollen, muss dieses vor der Einfuhr mindestens ein halbes Jahr auf Sie in ihrem Heimatland angemeldet gewesen sein, sie selbst müssen mindestens ein Jahr in ihrem Herkunftsland gemeldet gewesen sein und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nach dem Import hier angemeldet werden, damit es als Umzugsgut zoll- bzw. zulassungssteuerfrei eingeführt werden kann. Allerdings benötigen Sie einen neuen KfZ-Brief was recht aufwändig sein kann, wenn das Fahrzeug keine EU-Papiere hat, so dass sich der Import oft nicht lohnt. Gern stellen wir den Kontakt zu entsprechenden Fachleuten her. Ihr normaler Hausrat, den Sie mit dem Umzug einführen, ist zollfrei, wenn Sie die Fristen und Formalitäten einhalten. Auch darüber sollten Sie unbedingt ein Gespräch mit einem hiesigen Spediteur führen, damit der Umzug nicht unnötig teuer wird.

Menschen und menschliches

Die Bevölkerung La Palmas ist kulturell und sprachlich von starken lateinamerikanischen Einflüssen geprägt. In den vergangenen Jahrhunderten erfolgte ein permanenter Austausch vor allem mit Venezuela. Dort fanden in schwierigen Zeiten Auswanderer von den Kanarischen Inseln Arbeit, meist in der Ölindustrie und kamen nach einigen Jahren oder Jahrzehnten wieder in die kanarische Heimat zurück. Umgekehrt haben vor allem seit den politischen Umbrüchen in Lateinamerika auch viele Menschen von dort Ihre Heimat auf La Palma gefunden. Was sie mitbrachten, war die typisch lateinamerikanische Fröhlichkeit, Salsa- und Rumba-Rhythmen, Zuversicht (die wir Festlandseuropäer oft als Sorglosigkeit missdeuten), viele interessante Pflanzen und Kochrezepte, sowie ihren Dialekt, der den palmerischen Dialekt des Castellano sehr geprägt hat. Auch die riesigen, schattenspendenden Lorbeerbäume auf der Plaza de España von Los Llanos wurden dereinst von dankbaren Heimkehrern aus Venezuela gepflanzt. La Palma hat eine sehr internationale Bevölkerung, die das Leben auf allen Ebenen interessant macht. Ausländer werden auf La Palma gern gesehen und als echte Bereicherung betrachtet. Natürlich vor allem dann, wenn sie sich bemühen, die spanische Sprache zu lernen, sich für Menschen, Umwelt und Kultur der Insel interessieren und diesen mit Respekt entgegen treten.

Wie Sie aus der Vielzahl der Themen sehen können, leben wir selbst sehr gerne und intensiv auf der "Insel der Glückseeligen". Nicht ohne Stolz können wir sagen, dass wir ausnahmslos zu allen Kunden, die einmal ein Objekt bei uns gekauft haben auch nach Jahren noch in freundschaftlichem Kontakt stehen. Immer wieder kommen Kunden zu uns, meist mit kleinen Bitten, die wir gern erfüllen. Die "Entlohnung" erfolgt oft in Naturalien, sei es in Obst oder Gemüsegaben aus dem eigenen Garten, einem gemeinsamen Essen oder einem Strauß Blumen, aber auch in einem kleinen Besuch mit Weihnachts- oder Neujahrswünschen oder einfach nur so. Wir freuen uns sehr darüber und würden uns ebenfalls sehr freuen, wenn auch Sie demnächst zu diesem netten Kreis gehören.