Sie lieben das angenehme Klima (metrologisch wie menschlich) von Puntagorda, die Ruhe und Beschaulichkeit und dennoch gute Versorgung mit allem, was der Mensch so braucht und den herrlichen, unverbaubaren Blick auf den Atlantik und die liebliche Hügellandschaft, möchten gleichzeitig aber Ihre individuellen Wünsche bezüglich Grundriss, Ausstattung und Bauqualität verwirklichen? Dann ist der Neubau eines Wohnhauses vielleicht eine erstrebenswerte Alternative zum Erwerb einer fertigen Immobilie für Sie:
Das Grundstück liegt sehr ruhig mit fantastischem Meerblick und ist das letzte derzeit verfügbare Baugrundstück für ein Wohnhaus im landwirtschaftlichen Siedlungsgebiet in Puntagorda. Es entsteht durch Teilung einer größeren Parzelle, die derzeit noch nach Käuferwunsch in einer Größe von mindestens 3.000 m² bis zu einer Größe von maximal 6.000 m² erfolgen kann.
Bei einer Größe von 3.000 m² darf ein eingeschossiges Wohnhaus von maximal 300 m² Grundfläche gebaut werden. Eine zweigeschossige Bauweise ist nur so möglich, dass die Fassade des Obergeschosses um mindestens 4 m gegenüber der Fassade des Untergeschosses zurückspringt. Ein separates Gästehaus wäre bei der Grundstücksgröße von 3.000 m² nur möglich, wenn es zumindest mit einem überdachten Gang mit dem Haupthaus verbunden ist, wobei die Dachfläche zur Hälfte auf die Gesamtfläche von maximal 300 m² Grundfläche der Bebauung angerechnet wird.
Zusätzlich kann mehr Land erworben werden, das für 30 €/m² angeboten wird.
Ab einer Größe von 4.000 m² dürfen zusätzlich eines oder mehrere touristische Gästehäuser gebaut werden, so dass Sie ein Haupthaus, in dem Sie sich als in Spanien residenter mit Hauptwohnsitz anmelden können und Einnahmen aus der touristischen Vermietung des Gästehauses generieren können.
Das Grundstück ist mit einer gut asphaltierte, öffentliche Straße erschlossen, die Zufahrt zu dem Bauplatz wurde provisorisch als Erdpiste angelegt. Strom und Wasseranschluss liegen in unmittelbarer Nähe.
Da das Grundstück im landwirtschaftlichen Siedlungsgebiet liegt, muss bei der Bebauung eine Fläche von mindestens 65% landwirtschaftlich genutzt werden, dazu zählen alle Arten von Fruchtbäumen, auch Mandelbäume oder Feigenkakteen, Weinstöcke oder der eigene Kartoffelacker.
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Zurück | Preis zzgl. Käuferprovision: 3% (Minimum 1.800,- Euro) zuzüglich I.G.I.C. Alle Angaben beruhen auf Angaben des Verkäufers, der Makler haftet hierfür nicht. Beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise für Käufer. |
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